Chargen
Die Chargen werden vom Ortsfeuerwehrkommandanten ernannt, befördert und abberufen.
Die Anzahl der Feuerwehrfunktionäre pro Wehr ist aufgrund der Ausrüstungsklasse vorgegeben. Pilgersdorf gehört als Abschnittsstützpunkt zur Klasse VI.II.
Die Chargen werden vom Ortsfeuerwehrkommandanten ernannt, befördert und abberufen.
Die Anzahl der Feuerwehrfunktionäre pro Wehr ist aufgrund der Ausrüstungsklasse vorgegeben. Pilgersdorf gehört als Abschnittsstützpunkt zur Klasse VI.II.